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   BGH, 15.06.1988 - I ZR 52/87   

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BGH, 15.06.1988 - I ZR 52/87 (https://dejure.org/1988,19322)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1988 - I ZR 52/87 (https://dejure.org/1988,19322)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - I ZR 52/87 (https://dejure.org/1988,19322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werbemäßiges Herausstellen eines Hauptindikationsgebietes eines Krankenhauses neben dem Namen des ärztlichen Inhabers oder Leiters und seiner Arztbezeichnung - Antrag auf Unterlassung, im geschäftlichen Verkehr in Zeitungsanzeigen für einen Behandlungsaufenthalt in einem ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BGH, 15.06.1988 - I ZR 52/87
    Nach diesen Standesregeln ist es einem Arzt, der Inhaber oder leitender Arzt einer Klinik ist, nicht verwehrt, letztere in Anzeigen oder Ankündigungen mit seinem Namen und unter Angabe eines Hauptindikationsgebiets werben zu lassen (vgl. § 21 Abs. 3 BO für die Ärzte Bayerns vom 1. Januar 1978 in der Fassung vom 6. Oktober 1985; die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 19. November 1985 - 1 BvR 38/78, GRUR 1986, 387 - Sanatoriumswerbung gegen die in der Bestimmung enthaltene Beschränkung auf nur ein Hauptindikationsgebiet sind für die vorliegende Beurteilung unerheblich, weil die Entscheidung insoweit die standesrechtliche Zulässigkeit nicht einschränkt, sondern erweitert).

    Ein "Hauptindikationsgebiet" in diesem Sinne entspricht dem Umfang nach zwar weitgehend, aber - wie der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1985 (a.a.O. - Sanatoriumswerbung) erkennen läßt - nicht ausschließlich dem einer Facharztbezeichnung; vielmehr können auch speziellere und abweichende Indikationsgebiete in Betracht kommen (vgl. BVerfG aaO), sofern sie für eine Spezialisierung hinreichend fachbezogen und eingrenzbar sind.

  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 49/87

    "Frischzellenbehandlungen"; Zulässigkeit der Werbung für Frischzellentherapie

    Auszug aus BGH, 15.06.1988 - I ZR 52/87
    Ob dies - wie das Berufungsgericht weiter ausgeführt hat - zwangsläufig zur Folge hat, daß der Beklagte sich auf die in der genannten Vorschrift enthaltene Ausnahmeregelung nicht berufen kann, oder ob letztere nach Sinn und Zweck des § 12 HWGüber ihren Wortlaut hinaus grundsätzlich auch auf Krankenanstalten der hier vorliegenden Art entsprechend anwendbar sein könnte, bedarf auch im vorliegenden Fall - ebenso wie in den Senatsurteilen vom 1. Juni 1988 (I ZR 49/87 und I ZR 50/87) - keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69

    Anspruch auf Unterlassung von unlauterer Werbung für eine urologische

    Auszug aus BGH, 15.06.1988 - I ZR 52/87
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, erstreckt sich das - der Verhinderung der Selbstmedikation durch Laien dienende - Verbot des § 12 Abs. 2 Satz 1 HWG (damals § 10 Abs. 2 HWG a.F.) nicht auf eine ärztliche Werbung, die sich im Einklang mit den ärztlichen Standesregeln hält (BGH, Urt. v. 10.03.1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik; vgl. auch Doepner, Heilmittelwerbegesetz, § 12 Rdn. 11 und Rdn. 36).
  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 50/87

    Ärztlich geleitetes Sanatorium als Kuranstalt - Begriff des Sanatoriums im

    Auszug aus BGH, 15.06.1988 - I ZR 52/87
    Ob dies - wie das Berufungsgericht weiter ausgeführt hat - zwangsläufig zur Folge hat, daß der Beklagte sich auf die in der genannten Vorschrift enthaltene Ausnahmeregelung nicht berufen kann, oder ob letztere nach Sinn und Zweck des § 12 HWGüber ihren Wortlaut hinaus grundsätzlich auch auf Krankenanstalten der hier vorliegenden Art entsprechend anwendbar sein könnte, bedarf auch im vorliegenden Fall - ebenso wie in den Senatsurteilen vom 1. Juni 1988 (I ZR 49/87 und I ZR 50/87) - keiner abschließenden Entscheidung.
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